AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Leistungen

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot auf der Internetseite des Vereins (www.querwaldein-dortmund.de) sowie der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Der Querwaldein e.V. schuldet die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Querwaldein e.V. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Querwaldein e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Querwaldein e.V..

  1. Teilnahmebedingungen
  • Die Kursteilnahme ist nur für die in der Programmbeschreibung unter www.querwaldein-dortmund.de genannten Zielgruppen möglich. Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung des Querwaldein e.V..
  • Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmer*innen oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem Auftraggeber. Darüber hinaus-gehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  • Die Wartezeit der/des Referent*in am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 15 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus. Bei Verspätungen ist der/die Kund*in angehalten, den/die Referent*in unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.
  • Alle (bis auf extra gekennzeichnete) Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nur nach Absprache erlaubt.
  • Der Querwaldein e.V. ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programmes.
  • Wir empfehlen nach jeder Veranstaltung eine routinemäßige Überprüfung nach Zecken.
  • Seitens des Querwaldein e.V. können Teilnehmer*innen von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls der/die Teilnehmer*in trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen massiv beeinträchtigt oder die Veranstaltung stören.
  • Fotos die innerhalb der Veranstaltung gemacht werden, dienen der internen Dokumentation.
  1. Vertragsschluss

Der Auftrag ist dann verbindlich, wenn der Querwaldein e.V. die abgestimmte Buchungsbestätigung dem Auftraggeber postalisch oder per E-Mail zugesandt hat.

  1. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme aus der Buchungsbestätigung auf das Konto des Querwaldein e.V. zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten angeboten. Ist eine „Bar“-Zahlung möglich, ist die Teilnahmegebühr passend vor Beginn bei dem/der Referent*in der Veranstaltung zu bezahlen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Querwaldein e.V. berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine Entschädigung in Höhe von 100% der Auftragssumme zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

  1. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*innen

Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den/die Auftraggeber*in kann der Querwaldein e.V. folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:

bei Ferienfreizeiten:

→ bis 28 Tage vor jeweiligen Ferienbeginn NRW = 10% Bearbeitungsgebühr

→ 15. – 28. Tag vor jeweiligem Ferienbeginn NRW = Datum Anmeldeschluss 25%
→ 8. – 14. Tag vor jeweiligem Ferienbeginn NRW = Datum Anmeldeschluss 50%

→ ab dem 7. Tag vor jeweiligem Ferienbeginn NRW = Datum Anmeldeschluss 100%

der gesamten Auftragssumme

bei allen anderen Veranstaltungen

→ bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10% Bearbeitungsgebühr

→ 15. – 28. Tag vor Beginn der Veranstaltung 25%
→ 8. – 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50%

→ ab dem 7. Tag vor Beginn aller anderen Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme

  1. Absage durch den Veranstalter / Veranstaltungsausfall

Querwaldein e.V. behält sich das Recht vor eine Veranstaltung u.a. bei Vorliegen folgender Gegebenheiten abzusagen:

  • wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl
  • wegen Krankheit einer Referent*in
  • wegen einer lokalen Unwetterwarnung des DWD und/oder höherer Gewalt (Orkan(-schäden) etc.).
  • wegen Waldsperrungen z.B. auf Grund eines Eichenprozessionsspinnerbefalls

Bei Absage wegen Erkrankung eines/er Referenten*in oder einer lokalen Unwetterwarnung des DWD und/oder höherer Gewalt behält sich der Querwaldein e.V. vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.
Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 40 Tagen zurückerstattet.
Bei Nichtstattfinden von vertraglich vereinbarten Angeboten aus dem Bereich “Buchbare Programme” werden vorab geleistete Kosten erstattet. Bei Absage durch höhere Gewalt/Unwetterwarnungen behält der Querwaldein e.V. sich vor, 10% der Buchungssumme als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  1. Nutzungsrechte

Die von Querwaldein e.V. angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum des Querwaldein e.V. und dürfen nur von diesem verwendet werden. Der Querwaldein e.V. behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jede Urheber- und Nutzungsrechtsverletzung einzuleiten.

  1. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Risiken, die von Querwaldein e.V. nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.

Querwaldein e.V. haftet für Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Querwaldein e.V. oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Querwaldein e.V. beruhen. Querwaldein e.V. haftet außerdem für weitere Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Querwaldein e.V. oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Querwaldein e.V. beruhen.

Eine weitergehende Haftung und daraus etwaig entstehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Die Haftpflichtversicherung des Querwaldein e.V. tritt nur bei den durch Referent*innen bedingte Schäden in Kraft. Ersatz von Schäden, die Teilnehmer*innen Dritten verursachen ist davon ausgeschlossen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

  1. Gerichtsstand
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 17.01.2022