“Aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Menschen in Folge des Sturmereignisses „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt”
*speziell zu Dortmund: Das Betreten der Wälder südlich der Bundesstraße 1 wird untersagt. Das Betreten der Wälder nördlich der Bundesstraße 1 wird nur auf den Waldwegen zugelassen.
BITTE BEACHTEN: Daher werden unsere Veranstaltungen teilweise an andere Orte verlegt.